Haftmittelnutzung

Sportrechtliche Situation:
Gemäß der Zusatzbestimmungen des Westdeutschen Handballverbandes – WHV – zu §25 der RO ist die Nutzung eines wasserlöslichen Haftmittels im Spielbetrieb des WHV und der untergegliederten Wettbewerbe des Handballverband Niederrhein – HVN – erlaubt.

Der Neusser Handballverein e.V. ist berechtigt die Nutzung auf ein bestimmtes Haftmittel zu beschränken und in diesem Fall der Gastmannschaft das Haftmittel zur Verfügung zu stellen.

Wir haben das Produkt „SELECT Profcare“ für die Nutzung festgelegt.

Ausrüstungsgegenstände (Schuhe, Schweißbänder usw.) müssen frei von Haftmitteln sein.

Haftmitteldepots am Körper sind untersagt.


Verhaltensregeln:

1. Haftmittelfreigabe

1.1

Haftmittelnutzung ist im Hammfeld für folgende Mannschaften der Saison 22/23 freigegeben:

a. 1.Herren (Regionalliga) b. mA (Regionalliga) 

2. Haftmitteleinsatz

Die Haftmittelnutzung ist gemäß der §25 RO und den Ergänzungen des WHV vorzunehmen (s.o.)

3. Vermeidung von Verunreinigung

• Die Bälle sind regelmäßig von alten Haftmittelrückständen zu reinigen.
Eine Benutzung eines Heißluftgebläses ist in der Halle untersagt.
• Verunreingung von Kabinen, Sanitärräumen und Zuschauerbereichen sind durch
die Beschränkung der Anwendung des Haftmittels auf den Spielbereich/Halle zu vermeiden.
• Die Spielerbänke sind am Spieltag mittels Folierung abzudecken
• Klinken und Türöffner sind z.B. durch Überzüge zu schützen
• Vor dem Betreten und der Nutzung der Umkleiden und Sanitärbereiche sind die Hände zu reinigen.
• Verschmutzungen durch Tapereste, Harzbehälter und verunreinigte Ausrüstungsgegenstände sind zu vermeiden und ggf. direkt zu entfernen. Bälle werden nach dem Einsatz in Tüten verpackt.