Sportbetrieb und Corona

Stand 08.08.22

Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO bleiben zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Im Sport sollte es weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
    Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

Erste und wichtigste Maßnahmen sind immer noch die AHA+L+A Regeln:

ABSTAND HALTEN:
Achtet auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen in allen Bereichen – beispielsweise auf dem Weg zur Halle, auf das Spielfeld oder beim Verlassen der Halle.

HYGIENE BEACHTEN
Befolgt die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.

ALLTAGSMASKE TRAGEN:
In bestimmten Situationen – vor allem, wenn es eng wird und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen nicht sicher eingehalten werden kann – solltet Ihr eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Beachtet dabei auch die jeweils geltenden Vorschriften.    

regelmäßig LÜFTEN!

In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüftet  in regelmäßigen Abständen für einige Minuten. Gerade hier sind wir im Hammfeld gehalten die Halle quer zu lüften und die Kabinennutzung wegen der schlechten Durchlüftungsmöglichkeiten auf ein Minimum an Verweilzeit zu reduzieren. 

Corona-Warn-App nutzen

Nutzt außerdem die Corona-Warn-App: Die App benachrichtigt Sie, wenn Sie Begegnungen mit Personen hatten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert waren, und empfiehlt wichtige Verhaltensregeln.  

Selbstverständlich gilt, dass jeder nur symptomfrei zu Training oder Wettkampf kommt. Bei Auftreten von Symptomen informiert umgehend den Mannschaftsverantwortlichen, der dann entsprechend unserer Richtlinien handelt und auch den Vorstand informiert.

Corona Schutzverordnung des Landes NRW Fassung gültig ab 08.08.22!


Hygienevorschriften des Neusser Handballverein e.V.

Hinweise für die Nutzung von Nase-Mund Bedeckungen

DSGVO Einwilligungserklärung 

Nies- und Husten Regeln

Händewaschen richtig!

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